Zwangsversteigerungen im Landkreis Holzminden
Im Landkreis Holzminden sind 6 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Holzminden
- Doppelhaushälfte9. Oktober 2026Doppelhaushälfte in Stadtoldendorf37627 StadtoldendorfAmtsgericht Holzminden75.000 €
- Einfamilienhaus16. Oktober 2026Einfamilienhaus in Holzminden37603 HolzmindenAmtsgericht Holzminden82.000 €
- Einfamilienhaus6. November 2026Einfamilienhaus in Bevern37639 BevernAmtsgericht Holzminden98.660 €
- Reihenhaus20. November 2026Reihenhaus in Bodenwerder37619 BodenwerderAmtsgericht Holzminden75.000 €
- Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)27. November 2026Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro) in Eschershausen37632 EschershausenAmtsgericht Holzminden27.000 €
- Wohn-/Geschäftshaus11. Dezember 2026Wohn-/Geschäftshaus in Stadtoldendorf37627 StadtoldendorfAmtsgericht Holzminden443.400 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Holzminden
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Holzminden?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Holzminden 6 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Holzminden?
Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026 um 10:00: Doppelhaushälfte in Stadtoldendorf, Amtsgericht Holzminden.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Holzminden zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Holzminden. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Holzminden?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 78.500 € (6 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.